Unglaublich!
Da gibt es einen Jungen, der in einer Fast-Großstadt eine Grundschule besucht.
Dieser Junge hat einen IQ von 140.
Die Lehrerin weiß das, kennt den Test und kümmert sich absolut und überhaupt nicht darum.
Der Junge wird auffällig.
Die Lehrerin gibt ihm nur die Empfehlung für die Hauptschule.
Sie begründet das mit dem Verhalten des Jungen.
Sie ist nicht davon abzubringen.
Der Junge ist jetzt also auf einer Hauptschule.
Er wird dort immer auffälliger.
Jetzt soll er auf eine Schule für “Schwererziehbare”
Er hat immer noch einen IQ von 140.
Wegen Körperverletzung wird man angeklagt.
Gibt es auch einen Tatbestand “seelische Grausamkeit” oder “psychische Vernichtung Schutzbefohlener”, der in dem Fall dieser Grundschullehrerin greifen könnte?
Sabine schrieb am 22. Februar 2008 um 19:51:
Und leider ist dieser Junge kein Einzelfall.
Es scheint beinahe so, als ob man unbequeme Kinder lieber abschiebt – egal, welche Konsequenz das für sie hat – als sich mit ihnen auseinander zu setzen und sie gezielt zu fördern. Ein Kind, das verhaltensauffällig wird, gilt halt immer gleich als schlecht oder gar nicht erzogen. Den Grund seines Verhaltens hinterfragen die meisten nicht. Wie sonst kann es sein, dass immer noch so viele hochbegabte Kinder auf E-Schulen landen?
LG Sabine